Die polizeilichen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktionen am 19.01. in Berlin-Kreuzberg sowie in Dresden und die zugrunde liegende gerichtliche Entscheidung des Amtsgerichts Dresden mit dem Ziel, Unterlagen aufzufinden, die Aufschluss darüber geben, welche Personen den Aufruf inhaltlich unterstützen, sind mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Blockaden bei Demonstrationen und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren.
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