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Selbstverständlich stellen wir Spendenbescheinigungen aus. Bitte beachte, dass diese meist erst nach Abschluss des Geschäftsjahres im März des Folgejahres versandt werden. Nach Wunsch können auch direkt Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, wende dich dafür an die Geschäftsstelle. Solltest du nicht Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein, gib bitte zusätzlich deine Adresse im Verwendungszweck an, damit wir dir die Spendenbescheinigung zusenden können.
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Zuwendungen an politische Parteien sind nach § 34g EStG steuerbegünstigt bis zu einer Höhe von 1.534,00 € für nicht verheiratete und bis zu einer Höhe von 3.068,00 € für verheiratete und zusammen veranlagte Anspruchsberechtigte. Sie ermäßigen die Einkommenssteuer um die Hälfte des zugewendeten Betrages. Beiträge und Zuwendungen, die diese Höchstbeträge übersteigen, können nochmals nach § 10b EStG steuermindernd geltend gemacht werden.
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Wir laden euch recht herzlich zur Diskussionsrunde am 03. Februar 2023 ab 19:00 Uhr in das GRÜNE Quartier, Heinrichstr. 9 ein. Zu Gast dürfen wir Daniel Freund (Mitglied [...]
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